Dürfen sich Selbsthilfegruppen treffen?
Am 10.01.2021 ist eine neue Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft getreten (zur Corona-Verordnung). Die Maßnahmen zur Kontaktreduzierung wurden weiter verschärft. Treffen von Selbsthilfegruppen sind nach wie vor nicht möglich.
In einer E-Mail aus dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (vom 16.12.2020) wird darauf verwiesen, dass als Grundlage für Treffen von Selbsthilfegruppen § 7 der Corona-Verordnung herangezogen werden konnte. § 7 wurde bereits in der vorherigen Fassung aufgehoben, daher dürfen Gruppentreffen aktuell nicht stattfinden.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist vorerst bis zum 31.01.2021 in Kraft. Sobald es neue Informationen zu Treffen von Selbsthilfegruppen gibt, informieren wir Sie an dieser Stelle.
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