- Beschwerdestellen (externer Link)
- Behandlungsvereinbarung -Eine Behandlungsvereinbarung ist unverbindlich und nicht einklagbar. Wir raten davon ab, denn mit einer Patientenverfügung liegt ein gesetzlich geregeltes Instrument auch für Psychiatrie-Erfahrene vor, den eigenen Willen im falle der EinsichtsUNfähigkeit zu sichern. (PDF-Datei)
- Behindertentestament (Wikipedia)
- Grundsicherung (Wikipedia)
- Patientenrechte
- Patientenverfügung (externer Link)
- Persönliches Budget (Wikipedia)
- Vorsorgevollmacht
Urteile und Stellungnahmen